Verordnungen und Rezepte

Ergotherapie „auf Rezept“: Begriffs-Erläuterungen zur ärztlichen Verordnung

Zur Aufnahme einer ergotherapeutischen Beratung oder Behandlung wird Ihr Arzt Ihnen eine
konkrete Heilmittelverordnung ausstellen.


Bitte bringen Sie diese Heilmittelverordnung sowie alle weiteren relevanten Unterlagen, zum
Beispiel Befreiungsausweise von der Zuzahlung, Berichte, U-Heft etc., zu Ihrem ersten
Termin mit.


Folgende Therapien werden Ihnen möglicherweise verordnet:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung: die motorischen Funktionen betreffend (Feinund Grobmotorik, Haltungs- und Bewegungsmuster, Koordination, Gelenkschutz etc.)
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: die Sinne (sehen, hören, riechen, schmecken, fühlen) betreffend: Sensibilisierung und Zusammenspiel der Sinnesfunktionen/Sinnesverarbeitung (z. B. beim Gleichgewicht, der Körperwahrnehmung, Koordination etc.)
  • Psychisch-funktionelle Behandlung: dies betrifft vordergründig die psychosozialen sowie sozioemotionalen Fähigkeiten: Grundleistungsfunktionen (Motivation, Antrieb, Ausdauer),
  • Verhalten, Interaktionsfähigkeit, Selbstvertrauen, psychische Stabilität usw.
  • Hirnleistungstraining und neuropsychologisch orientierte Behandlung: betrifft kognitive Schädigungen wie z. B. Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktion, Gedächtnis, räumlich/zeitliche Orientierung, Handlungsplanung

Mögliche Zusätze sind:

  • Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)
  • Schienenbau zur kurzfristigen Lagerung, Ruhigstellung oder Unterstützung physiologischer Funktionen